Örtliche Gefahrenabwehr

Die Örtliche Gefahrenabwehr des THW bedeutet die Anpassung der bundeseinheitlichen Ausstattung an spezielle örtliche Belange. Die Ausstattung des THW ist bundeseinheitlich genormt. Um auf lokale Besonderheiten zu reagieren, können die Ortsverbände des THW spezielle Sondergeräte zusätzlich vorhalten und zum Einsatz bringen. Die Vorhaltung dieser Sonderausstattung liegt dann in der speziellen Verantwortung dieses einen Ortsverbandes. Der Ortsverband fällt die Entscheidung über die Vorhaltung in Absprache mit den örtlichen Katastrophenschutzbehörden. Trotz der örtlichen Entstehung und Verwurzelung kann das Material der örtlichen Gefahrenabwehr aber überörtlich zum Einsatz angefordert werden.